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Grundlagenseminar "Arbeitsrecht" 2015

Recht

Am 24. Juni 2015 hat der Rheinische Unternehmerverband die Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen seiner Mitgliedsfirmen in einer als Grundlagenseminar konzipierten Informationsveranstaltung geschult.

Herr Rechtsanwalt Hermann-Josef Schmidt (RUV) erläuterte die Grundzüge und aktuelle Rechtsprechung zur „Befristung von Arbeitsverhältnissen". Neben den zu beachtenden formellen Anforderungen beim Abschluss oder der Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse, konnten die Seminarteilnehmer näheres zu den Voraussetzungen einer Befristung ohne sachlichen Grund erfahren. Insbesondere zur arbeitsgerichtlichen Interpretation des sogenannten „Vorbeschäftigungsverbots" wurden die aktuellen Risiken angesichts der verfassungsrechtlich geführten Diskussion aufgezeigt. Im Anschluss berichtete Herr Schmidt über mögliche Sachgründe, die eine Befristung unabhängig von einer reinen zeitlichen Befristung rechtfertigen können. Darüber hinaus konnten wichtige Hinweise und Erläuterungen zur Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern sowie nach Erreichen der Altersgrenze gegeben werden.

Im Anschluss referierte Herr Assessor Dirk Friedsam (RUV) über die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Nach einer einführenden Darstellung der in Betracht kommenden Rechtsquellen im Arbeitsrecht und deren Verhältnis zueinander, wurden zunächst die Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis skizziert. Einen Schwerpunkt bildeten die Möglichkeiten und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts, insbesondere im Hinblick auf die individuell dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Hierbei gilt es, deren mögliche Auswirkungen in unterschiedlichen Fallkonstellationen und damit die geschuldete Tätigkeit rechtssicher zu erkennen.

Herr Rechtsanwalt Wilhelm Köster (Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen) erläuterte sodann die „Sozialversicherungsrechtlichen Probleme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen". Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung kann in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gravierende Folgen mit sich bringen, die der Betriebspraktiker kennen sollte. Herr Köster zeigte schwerpunktmäßig die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld wie auch die Berechnung, die Höhe und die Leistungsdauer auf. Ein besonderes Augenmerk galt den Fällen, in denen mit einer Ruhens- oder sogar Sperrzeit gerechnet werden muss. Abschließend gab Herr Köster einen Überblick über die verschiedenen Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Grundlagenseminar ist auf reges Interesse gestoßen und wird in Zukunft mit ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen fortgesetzt.