Arbeits- und Sozialrecht
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Das Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Aktuelle Tendenzen in Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen in das unternehmerische Handeln miteinbezogen werden, um eine letztlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Eine kompetente Rechtsberatung ist dabei unerlässlich. Gleichwohl reicht eine zutreffende rechtliche Auskunft alleine nicht aus. Denn es kommt wesentlich darauf an, ein möglichst freies unternehmerisches Handeln und Gestalten zum Vorteil des Unternehmens und damit letztlich auch im Sinne aller Beteiligten in der Praxis umzusetzen. Die gegebenen rechtlichen Vorgaben sind entsprechend zu berücksichtigen. Nicht zuletzt gilt es, stets die Umstände des Einzelfalles in die Überlegungen mit einzubeziehen. Hierbei zeigen unsere kompetenten Juristen den Geschäftsleitungen, Personalverantwortlichen oder auch anderen Ansprechpartnern gerne mögliche Lösungsansätze und -wege auf.
Aufgrund unserer spezifischen Branchenkenntnisse sind wir mit dem relevanten Hintergrundwissen über betriebliche, tarifliche und branchenspezifische Besonderheiten vertraut. Deshalb können wir von vornherein eine passgenaue Unterstützung anbieten.
Es kann sich erfahrungsgemäß (im wahrsten Sinne des Wortes) auszahlen, wenn bereits in einem sehr frühen Stadium – noch im Vorfeld potentieller Streitigkeiten – der Rat der Unternehmerverbände STEINE | ERDEN | KERAMIK eingeholt wird.
Wir unterstützen unsere Mitgliedfirmen in anstehenden Verhandlungen, beispielsweise
- mit dem Betriebsrat
- in Einigungsstellenverfahren
- mit den zuständigen Gewerkschaften
- oder auch direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir beraten auch bei der Gestaltung von
- Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplänen.
Eine direkte, unkomplizierte Kommunikation auf telefonischem Wege, direkt bei Ihnen vor Ort oder per E-Mail gewährleistet eine schnelle, dauerhafte Hilfestellung bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Neben der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung vertreten wir unsere Mitgliedsunternehmen vor allem bei Arbeitsgerichten, wenn nötig bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir sind daneben in der Sozialgerichtsbarkeit vertretungsbefugt. Darüber hinaus leisten wir Unterstützung in Verfahren vor dem Integrationsamt und dem sich gegebenenfalls daran anschließenden Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten.
Unsere Leistungen sind für unsere Mitgliedsunternehmen bereits über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Darüber hinaus informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig im Rahmen unseres Informationsdienstes per Rundschreiben und durch Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht.
Ihre Ansprechpartner:
Assessor jur. Dirk Friedsam,
Dr. jur. Nina Günter,
Dr. jur. Julia Rußmann,
Justitiar Christian Welter
Syndikusrechtsanwalt Tim Greschke