Aufgaben

Die Unternehmerverbände STEINE | ERDEN | KERAMIK

Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK mit Geschäftsstellen in Neuwied und Wiesbaden sind Arbeitgeberverbände, die auf eine lange, erfolgreiche Tradition zurückblicken.

Seit Bestehen der Verbände steht bei uns die Fragestellung im Mittelpunkt, was wir für Sie tun können. Denn für die Mitgliedsfirmen stellen die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK ein umfangreiches arbeits- und sozialrechtliches Servicepaket zur Verfügung.

Auch die Tarifpolitik für die verschiedenen Industriebereiche übernehmen wir gerne für Sie. Intensive Kooperationen in den Bereichen Wirtschaftspolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung und Arbeitsschutz, auch auf Landes- und Bundesebene, haben hier außerdem ihren festen Platz gefunden.

Tarifpolitik

Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK verhandeln Tarifverträge für 

  • die Steine Erden, Baustoffindustrie,
  • die Keramik, Feuerfest- und Säureschutzindustrie,
  • Beton, Zement,
  • Natursteinindustrie,
  • Kalkindustrie sowie den Bereich der
  • Keramische Rohstoffe und Industrieminerale.

Die feinkeramische Industrie Rheinland-Rheinhessen sowie die Glasveredelung Westerwald wird über den Tarifvertrag der feinkeramischen Industrie (BVKI) vertreten. Daneben werden firmenbezogene Verbandstarifverträge verhandelt.

Qualifizierte Rechtsberatung und Prozessvertretung

Das Arbeits- und Sozialrecht befindet sich aufgrund einer Flut neuer Gesetze und der Vielzahl gerichtlicher Einzelentscheidungen in einem ständigen Wandel. Insbesondere der immer stärker werdende Einfluss des europäischen Rechts durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und neue EU-Richtlinien führt dazu, dass die Bewertung rechtlicher Fragestellungen zunehmend schwieriger wird.

Die Verbände bieten ihren Mitgliedsfirmen in einem häufig schwer einzuschätzenden rechtlichen Umfeld verlässliche Informationen und praktische Hilfestellungen. Unsere Juristen unterstützen Sie bei den vielfältigen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts durch Beratung sowie Gestaltung von beispielsweise Arbeitsvertragsmustern oder Betriebsvereinbarungen und sonstigen Musterschreiben. Die Mitgliedsfirmen werden auch bei Betriebsänderungen begleitet, insbesondere bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren einschließlich eventueller Einigungsstellenverfahren.

Darüber hinaus übernehmen die Unternehmerverbände für ihre Mitgliedsfirmen die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, wenn nötig auch in höheren Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht oder Bundessozialgericht.

Informationen und Öffentlichkeitsarbeit

Die Unternehmerverbände informieren ihre Mitglieder regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Tarif- und Sozialpolitik, Arbeitsrecht sowie das Personalwesen betreffend. Hierfür haben wir für Sie einen Rundschreiben Dienst eingerichtet.

Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen insbesondere für die Führungskräfte der Mitgliedsunternehmen sowie die im Bereich Personalwesen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten.