Feinkeramik

Als Betriebe der feinkeramischen Industrie werden alle Betriebe betrachtet, die Geschirr-, Gebrauchs- und Ziergegenstände, sanitäre Waren, technische Artikel und medizinische Erzeugnisse aus feinkeramischen Massen herstellen beziehungsweise dekorieren.

Weiterhin zählen hierzu solche Industriebetriebe, die keramische Wand- und Bodenfliesen sowie keramisches Mosaik, braunes oder graublaues Steinzeug, Steinzeugröhren, Ofenkacheln, Baukeramik, Blumen- und Anzuchttöpfe, Gebrauchs- und Ziertonwaren sowie Schleifmittel herstellen und dekorieren.

Schließlich gehören hierzu sämtliche Industriebetriebe, die keramische Erzeugnisse weiterverarbeiten.
Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK setzen einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in die arbeitgeberorientierte Vertretung seiner Mitgliedsunternehmen aus der Feinkeramikindustrie.