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Tarifseminar in Alsfeld am 11. September 2019

Am 11. September 2019 veranstaltete der Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e.V. in Alsfeld für seine Mitglieder ein sehr gut besuchtes Tarifseminar.

Nach Begrüßung durch Geschäftsführer, Dr. Matthias Schlotmann, erfolgte zunächst eine kurze Vorstellungsrunde. Dabei wurde auch engagiert über das aktuelle Thema Fachkräftesicherung diskutiert. Es berichteten die Firmenvertreter von ihren eigenen Erfahrungen mit dem Fachkräftemangel, den von ihnen eingeführten Gegenmaßnahmen und über Möglichkeiten, wie der Verband seine Mitglieder hierbei unterstützen könnte.

Danach eröffnete Herr Christian Strunck die Reihe arbeits- und tarifrechtlicher Vorträge. Er stellte verschiedene Regelungen der Rahmentarifverträge für Hessen und Thüringen vor und erläuterte die Unterschiede zu den gesetzlichen Regelungen. Thematisiert wurden unter anderem die tariflichen Kündigungsfristen, Besonderheiten bei Arbeitszeitregelungen, Bestimmungen zum Arbeitsausfall sowie tarifliche Ausschlussfristen.

Im Anschluss referierte Frau Dr. Nina Günter zum Thema Urlaubsrecht. Dabei stellte sie verschiedene neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs vor und erläuterte die Zusammenhänge mit den tariflichen Urlaubsansprüchen sowie die Unterschiede zum gesetzlichen Urlaub. Behandelt wurde unter anderem das Entstehen von Urlaubsansprüchen, Teilurlaubsansprüche, Urlaubsverfall, Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung.

Nach der Mittagspause behandelte Herr Christian Welter verschiedene Probleme rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit, deren Anzeige und Nachweis und ging auf die tarifvertraglichen Besonderheiten ein. Er wies auf verschiedene Konstellationen hin, die unter Umständen zu Streitigkeiten mit den Krankenkassen führen können und wie man im Streitfall damit umgeht. Danach stellte er die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen rund um das Thema Probezeit vor und erläuterte die Berechnung der Kündigungsfristen für den Fall einer entsprechenden Kündigung.

Der letzte Vortrag des Seminars wurde erneut von Herrn Christian Strunck gehalten. Dabei stellte er die Tarifverträge über Jahressonderzahlungen vor und erläuterte die Grundvoraussetzungen sowie die Möglichkeiten zur Kürzung der Zahlung unter bestimmten Umständen. Im Anschluss ging er noch auf verschiedene Schwierigkeiten innerhalb betrieblicher Sonderzahlungen jenseits tariflicher Regelungen ein.

Während aller Vorträge entwickelten sich spannende Diskussionen, die sich nicht nur auf rechtliche Fragen beschränkten, sondern gerade auch die Umsetzung der tariflichen Regelungen in die betriebliche Praxis zum Gegenstand hatten. Die Vorträge machten deutlich, dass die arbeitsrechtlichen Gesetze wie auch die Rechtsprechung tarifgebundenen Unternehmen in vielen Punkten deutlich größere Spielräume und Flexibilität gewähren als Firmen ohne Tarifbindung.