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Tarifabschlüsse für die Steine- und Erden-Industrien in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen 2020 

Verband

 

Die ursprünglich bereits für das Anfang / Mitte 2020 geplanten Präsenz-Tarifverhandlungen im Bereich der Steine- und Erden-Industrie wurden erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Tarifabschlüsse spiegeln die überwiegend zufriedenstellende wirtschaftliche Situation in den Tarifbereichen der Steine- und Erden-Industrie in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wider. Corona bedingt konnten die Verhandlungen nicht unter normalen Bedingungen stattfinden. Vielmehr haben unsere Arbeitgeberverbände und die IG Bau sich auf kleinere Verhandlungskommissionen geeinigt, die dann physisch, unter teilweise virtueller Zuschaltung der restlichen Tarifkommission, verhandelt haben. Auch in diesen schwierigen Corona Zeiten hat die Sozialpartnerschaft funktioniert!

Die Tarifverhandlungen führten zu folgenden Ergebnissen:

 

● Tarifabschluss Steine und Erden-Industrie Hessen 2020:

Am 01.09.2020 konnte der Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V. in 3. Runde einen Tarifabschluss für die hessische Steine- und Erden-Industrie erzielen:

  1. Ab 01.09.2020 erhöhen sich die Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 2,4 %.
  2. Arbeitnehmer, die am 01.09.2020 beschäftigt sind, erhalten mit der Septemberabrechnung 2020 für die Monate April bis August 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 450,00 € brutto.
  3. Teilzeitkräfte erhalten diese Einmalzahlung anteilig, Auszubildende, die am 01.09.2020 beschäftigt sind, erhalten für die Monate April bis August 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 225,00 € brutto.
  4. Dieser Tarifabschluss hat eine Laufzeit vom 01.04.2020 bis 31.05.2021 (14 Monate).

Die Erhöhung der Entgelte für die Naturwerksteinbranche kommt erst zum 01.01.2021 zum Tragen. Zudem entfällt die Einmalzahlung für die Naturwerksteinindustrie ersatzlos.

 

● Tarifabschluss Steine- und Erden-Industrie Rheinland-Pfalz 2020:

Am 04.09.2020 fand in Neuwied die 2. Runde der Tarifverhandlung für die Steine- und Erden-Industrie in Rheinland-Pfalz statt. Es konnte folgender Abschluss mit der IG BAU erzielt werden:

  1. Ab 01.09.2020 erhöhen sich die Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 2,3 %.
  2. Arbeitnehmer, die am 01.09.2020 beschäftigt sind, erhalten mit der Septemberabrechnung 2020 für die Monate Juli und August 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € brutto. Teilzeitkräfte erhalten diese Einmalzahlung anteilig, Auszubildende, die am 01.09.2020 beschäftigt sind, erhalten für die Monate Juli und August 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 € brutto.
  3. Für die Beschäftigten und Auszubildenden der Kalkindustrie tritt die Tariferhöhung am 01.01.2021 in Kraft und die Einmalzahlung unter Nr. 2. entfällt ersatzlos.
  4. Dieser Tarifabschluss hat eine Laufzeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 (12 Monate).

Durch die Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € trägt der Abschluss der aktuell guten wirtschaftlichen Situation in diesem Tarifbereich Rechnung. Dies gilt nicht für die Kalkindustrie, die strukturell von der aktuellen Wirtschaftskrise stark betroffen ist. Insoweit gelingt es mit diesem Abschluss, eine Differenzierung einzuführen, die der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in diesem Tarifbereich Rechnung trägt und die einheitliche Entgelttabelle weiterführt.

 

● Tarifabschluss Steine- und Erden-Industrie Thüringen 2020:

Am 08.09.2020 fand in Eisenach die Tarifverhandlung für die Steine- und Erden-Industrie in Thüringen statt. Unter der arbeitgeberseitigen Verhandlungsführung von Christian Rinn (Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG) konnte folgender Abschluss mit der IG BAU erzielt werden:

  1. Ab 01.09.2020 erhöhen sich die Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 3,5 %. Ab 01.09.2021 erfolgt eine weitere Erhöhung der Entgelte und Auszubildenden-vergütungen um 3,0 %.
  2. Dieser Tarifabschluss hat eine Laufzeit vom 01.09.2020 bis 31.08.2022 (24 Monate).
  3. Die Jahresschlusszahlung 2020 beträgt bezogen auf die E6 1. Jahr (=100 % im Entgeltgitter) 870,00 €. Die Jahresschlusszahlung 2021 beträgt bezogen auf die E6 1. Jahr (=100 % im Entgeltgitter) 1.000,00 €.
  4. Kosten überbetrieblicher Ausbildung: Abschluss einer Vereinbarung auf betrieblicher Ebene (Betriebsvereinbarung) über die Fahrtkostenübernahme zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.