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Tarifabschlüsse für die Steine- und Erden-Industrie Rheinland-Pfalz 2021 und Feinkeramik West 2021

Die Tarifabschlüsse spiegeln überwiegend die aktuelle wirtschaftliche Situation in den Tarifbereichen der Steine-und-Erden-Industrie Rheinland-Pfalz sowie der Feinkeramik West 2021 wider. 

Die Verhandlungen konnten diesmal in Präsenz, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der aktuellen Corona Auflagen, durchgeführt werden.

Die Tarifverhandlungen führten zu folgenden Ergebnissen:

● Tarifabschluss Steine- und Erden-Industrie Rheinland-Pfalz 2021:

Am 17.06.2021 fand in Neuwied die Tarifverhandlung für die Steine- und Erden-Industrie in Rheinland-Pfalz statt. Unter der arbeitgeberseitigen Verhandlungsführung von Frau Heike Horn (Fa. SCHAEFER KALK GmbH & Co. KG) konnte folgender Abschluss mit der IG BAU erzielt werden:

  1. Ab 01.07.2021 erhöhen sich die Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 2,5%.
  2. Ab 01.08.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung der Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 2,5%.
  3. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate vom 01.07.2021 bis 30.06.2023.
  4. Die Jahressondervergütung wird für die Jahre 2021 bis 2026 für die Arbeitnehmer wie folgt geregelt:
    • 2021:   92% eines Monatsentgelts
    • 2022:   92% eines Monatsentgelts
    • 2023:   95% eines Monatsentgelts
    • 2024:   97% eines Monatsentgelts
    • 2025: 100% eines Monatsentgelts
    • 2026: 100% eines Monatsentgelts

(Für gewerbliche Arbeitnehmer auf Basis 164,54 Tarifstundenentgelten und für Auszubildende auf Basis einer monatlichen Auszubildendenvergütung.)

Zu Beginn der Verhandlung wurde die wirtschaftliche Situation der Steine-Erden-Branche in Rheinland-Pfalz ausführlich erläutert. Die Arbeitnehmerseite stellte die nach wie vor sehr gute konjunkturelle Lage der Baustoffindustrie heraus und problematisierte insbesondere die stark steigende Inflation in Deutschland. Auch 2023 sei im Bereich der Bauwirtschaft mit einem sehr erfolgreichen Jahr zu rechnen. So würden das auch die Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren.

 

● Tarifabschluss Feinkeramik West 2021:

Am 14.07.2021 ist in der zweiten Verhandlungsrunde in Kassel, unter der arbeitgeberseitigen Verhandlungsführung von Frau Ramona Marleen Kubacki (Fa. GEBERIT), ein Tarifergebnis mit der IGBCE erzielt worden. Die Heterogenität der Branchenentwicklungen ließ es erforderlich werden, nach der wirtschaftlichen Situation der Betriebe zu differenzieren:

2021

Coronabonus von 500 Euro

Betriebe in schwieriger Wirtschaftslage absenkbar auf 250 Euro.

Betriebe mit sehr guter wirtschaftlicher Entwicklung 650 Euro.

Azubis 50%, Teilzeit anteilig.

Erhöhung Jahressonderzahlung von 95% auf 100% (in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten ab 2022).

Erhöhung Beitrag TVDemo um 75 Euro auf 150 Euro (in Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten ab 2022 oder 2023).

2022

2,0% Erhöhung Löhne / Gehälter / Entgelte ab 01.04.2022

Für Betriebe mit sehr guter wirtschaftlicher Entwicklung ab 01.02.2022;

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten erfolgt diese erst ab 01.06.2022. 

Azubis erhalten 25 Euro zusätzlich im Monat.

2023

Ab 01.02.2023 weitere 1,3% Erhöhung der Löhne / Gehälter / Entgelte

Azubis erhalten 20 Euro zusätzlich. 

Laufzeit 24 Monate.

Die ungewöhnlich weite Differenzierung des Abschlusses, bei dem eine ganze Reihe von Betrieben die erste Tabellenerhöhung erst zum 01.06.2022 darstellen müssen, ist den sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Coronakrise geschuldet. Ziel war es, die Belastung des Jahres 2021 so gering wie möglich zu halten und die Option der einigermaßen moderaten Belastung des Jahres 2022 zu schaffen.

Da sich keramische Teilbranchen trotz Pandemie auch sehr gut entwickelt haben, war die Ergebnisfindung in dieser Runde sehr komplex. Einmal mehr hat die IG BCE deutlich gemacht, dass sie außertarifliche Zahlungen auf Betriebsebene völlig ausblendet.

Es erscheint empfehlenswert, dies vor dem nächsten Abschluss entsprechend einzupreisen. Für die Einmalzahlung / Corona-Bonus 2021 bedeutet dies, dass hier grundsätzlich von einem Nettobetrag ausgegangen werden muss.

Beim Demografiebetrag weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieser keinen individuellen Anspruch einzelner Mitarbeiter begründet. Die Verwendungsoptionen sind breit angelegt, d. h. es muss nicht die betriebliche Altersvorsorge sein. Auch gibt es eine Möglichkeit der Verschiebung auf 2022 bzw. 2023.

Es wurde im Laufe der schwierigen Verhandlungen stets versucht, zu den einzelnen Bestandteilen Öffnungen zu regeln und trotzdem für alle über eine lange Laufzeit Planungssicherheit zu generieren.